
Ryanair erhebt Gebühren für jede Änderung des Namens auf einer Buchung, unabhängig davon, ob es sich um einen einfachen Schreibfehler oder eine vollständige Änderung des Passagiers handelt. Die Gesellschaft unterscheidet zwischen zwei Fällen, jedoch erfolgt die Prozedur über denselben Online-Kanal, und die Gebühren variieren je nachdem, wann die Anfrage im Verhältnis zum Abflugdatum gestellt wird.
Korrektur oder Ticketübertragung bei Ryanair: eine unklare Preisunterscheidung
Ryanair trennt offiziell zwischen geringfügigen Korrekturen (Tippfehler, Vertauschung von Vorname/Nachname) und einer vollständigen Änderung des Passagiers. In der Praxis werden beide Vorgänge über das myRyanair-Konto oder das Hilfezentrum durchgeführt, und die Abrechnung folgt derselben Preisliste.
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Mehrere Organisationen, die sich auf Passagierrechte spezialisiert haben, wie AirAdvisor oder Delayed, weisen auf ein Ungleichgewicht hin: Die Korrektur eines Tippfehlers kostet genauso viel wie die Übertragung eines Tickets. Diese Akteure empfehlen, die Abrechnung anzufechten, wenn es sich um einen offensichtlichen Fehler handelt (falsche Anrede, fehlender Buchstabe, vertauschte Reihenfolge von Vorname/Nachname), und sich dabei auf die Unterscheidung zu stützen, die Ryanair selbst in ihren Bedingungen anführt.
Ein Passagier, der eine Namensänderung auf einem Ryanair-Ticket aufgrund eines einfachen Schreibfehlers vorgenommen hat, wird also genauso belastet wie eine Person, die ihren Flug an einen Dritten abtritt, was die Frage der Verhältnismäßigkeit dieser Gebühren aufwirft.
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Änderungsgebühren für den Namen bei Ryanair: wenn die Berechnung zu einem neuen Ticket tendiert

Der Betrag, den Ryanair für die Änderung eines Namens erhebt, steigt, je näher das Abflugdatum rückt. Bei günstigen Kurzstreckenflügen kann die Gebühr für die Änderung den Preis des ursprünglichen Tickets übersteigen. In diesem Fall kann es manchmal günstiger sein, ein neues Ticket zu kaufen und das alte aufzugeben.
Bevor die Änderung eingeleitet wird, sollten drei Punkte verglichen werden:
- Der aktuelle Preis für denselben Flug auf der Ryanair-Website, der je nach Auslastung und Datum schwankt.
- Der Betrag der Namensänderungsgebühren, der im Abschnitt “Meine Buchung verwalten” des myRyanair-Kontos sichtbar ist.
- Eventuelle bereits gezahlte Zusatzgebühren (Gepäck, zugewiesener Sitzplatz, Boarding-Priorität), die nicht erstattet werden, wenn das Ticket aufgegeben wird.
Diese Berechnung ist nicht trivial. Bei einem einmaligen Ticket, das im Angebot gekauft wurde, stellt die Namensänderung oft einen sehr hohen Prozentsatz des Kaufpreises dar. Bei einem Langstreckenflug oder einem Ticket, das zum Vollpreis gekauft wurde, bleibt die Änderung in der Regel vorteilhafter als der Neukauf.
Ryanairs Politik im Vergleich zu anderen Low-Cost-Airlines in Europa
EasyJet und Air France haben flexiblere Bedingungen für geringfügige Korrekturen festgelegt. Bei EasyJet wird eine Korrektur von weniger als drei Buchstaben nicht berechnet. Air France wendet dasselbe Prinzip für Anredefehler oder die Vertauschung von Vorname/Nachname an.
Ryanair bietet kein Äquivalent an. Jede Änderung, selbst eines einzigen Buchstabens, erfolgt über das Standardverfahren mit Gebühren. Diese Striktheit bringt die irische Airline in Widerspruch zu dem Trend, der bei mehreren europäischen Fluggesellschaften zu beobachten ist.
Das Thema geht über die kommerziellen Richtlinien hinaus. Die Europäische Union hat kürzlich regulatorische Arbeiten zu den Zusatzgebühren eingeleitet, die von Fluggesellschaften erhoben werden. Zu den betroffenen Praktiken gehören die Gebühren für Namensänderungen, Zuschläge für die Sitzplatzwahl und die Preisgestaltung für Gepäck. Die Praktiken der Fluggesellschaften werden aktuell auf europäischer Ebene überwacht, und Ryanair gehört zu den Fluggesellschaften, die regelmäßig in diesen Diskussionen erwähnt werden.

Die Gebühren für die Namensänderung bei Ryanair anfechten: ein ungenutzter Ansatz
Die meisten Passagiere zahlen ohne zu diskutieren. Die Organisationen, die sich für die Rechte der Reisenden einsetzen, ermutigen zu einem anderen Ansatz, wenn die Änderung eine Korrektur und keine Ticketübertragung betrifft.
Der Ansatz basiert auf einem einfachen Argument: Wenn Ryanair selbst Korrektur und Passagierwechsel in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen unterscheidet, stellt es eine anfechtbare Inkonsistenz dar, in beiden Fällen denselben Betrag zu berechnen. Beschwerden können direkt an den Kundenservice von Ryanair über das Online-Beschwerdeformular gerichtet werden oder, im Falle einer Ablehnung, an einen Luftfahrtmediator weitergeleitet werden.
Die Rückmeldungen aus der Praxis variieren hinsichtlich der Wirksamkeit dieses Vorgehens. Einige Passagiere berichten, dass sie nach schriftlicher Beschwerde eine kulante Geste erhalten haben, andere stoßen auf eine systematische Ablehnung. Das Fehlen eines verbindlichen regulatorischen Rahmens zu diesem spezifischen Punkt lässt der Gesellschaft die Freiheit, ihre Preispolitik aufrechtzuerhalten.
Frist und konkrete Vorgehensweise zur Änderung eines Namens bei Ryanair
Die Änderung erfolgt ausschließlich online, über den Bereich “Meine Buchung verwalten” auf der Website oder in der Ryanair-App. Der Passagier muss sich mit der Buchungsreferenz und der zugehörigen E-Mail-Adresse anmelden.
- Zugriff auf “Meine Buchung verwalten”, den betreffenden Flug auswählen und dann auf “Passagierdaten ändern” klicken.
- Den neuen Namen genau so eingeben, wie er auf dem für die Reise verwendeten Ausweisdokument steht.
- Die Gebühren online per Kreditkarte bezahlen. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail in den Minuten nach der Zahlung.
Die Änderung muss vor dem Online-Check-in erfolgen, der in der Regel einige Tage vor dem Abflug öffnet. Sobald der Check-in abgeschlossen und die Bordkarte generiert ist, ist die Namensänderung über die Online-Oberfläche nicht mehr zugänglich. In diesem Fall muss der Kundenservice kontaktiert werden, was den Prozess kompliziert und verlängert.
Der geänderte Name muss genau mit dem Ausweis übereinstimmen, der beim Boarding vorgelegt wird. Eine Abweichung, selbst minimal, zwischen dem Namen auf der Bordkarte und dem Reisepass kann zu einer Ablehnung am Boarding-Schalter führen, ohne dass vor Ort ein Rechtsmittel möglich ist.